Erklärung der Internationalen Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit (IVVFR) zum Minarett-Verbot in der Schweiz

Die Internationale Vereinigung zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit (IVVFR) hat mit Besorgnis von der Annahme der Minarett-Initiative durch einen Teil der Schweizer Bevölkerung Kenntnis genommen. Diese Initiative wird als eine Verletzung grundsätzlicher Menschenrechte empfunden. Es wäre klüger gewesen klar herauszustreichen, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Kultsymbol und einer Person. Die Schweizer Demokratie gesteht jedem - auch den religiösen Minderheiten - das Recht zu, seine Überzeugungen innerhalb der Landesgrenzen auszuleben, was absolut legitim ist. Gleichermaβen garantiert die Bundesverfassung allen Menschen, auch Angehörigen von Minderheiten, dass sie dafür nicht bedroht werden. Dies sollte unbedingt erwähnt und verstanden werden.

Nach einer mit populistischen und mehr oder weniger übertriebenen Argumenten geführten Kampagne leitet das Abstimmungsergebnis eine klare Diskriminierung der Moslems ein. Die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit wird deswegen ernsthaft gefährdet.

Als religiös neutrale Instanz ist der Staat der Garant des konfessionellen Friedens. Mit der Diskriminierung der moslemischen Gemeinschaft durch diesen neuen Verfassungsartikel nimmt er das Risiko in Kauf, dass gewisse extremistische Elemente der Versuchung erliegen, die Angelegenheit zu radikalisieren und somit den religiösen Frieden gefährden.

Ein solcher Artikel könnte dazu benutzt werden, um das Leben von bedrängten Christen in islamischen Ländern in Gefahr zu bringen. Andererseits muss die Eidgenossenschaft darauf achten, dass sie nicht in eine Diskriminierungs- und Repressionsdynamik gegenüber gewissen Minderheiten eintritt.

Da dieser Artikel offensichtlich in Widerspruch zu mehreren Artikeln der Bundesverfassung (Art. 8: Rechtsgleichheit aller Menschen; Art. 15: Glaubens-freiheit; Art. 36: Einschränkung von Grundrechten), sowie mit Art. 9 der von der Schweiz ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention steht, stellt die IVVFR die Art und Weise, wie die Initiative präsentiert wurde, ernsthaft in Frage. Die IVVFR hofft zutiefst, dass die auf Amalgame und Gemeinplätze gegründete Information, die zu dieser Entscheidung geführt hat, durch gegenseitiges Verständnis und durch Dialog korrigiert wird, welcher so schnell wie möglich zwischen den moslemischen Gemeinschaften, den politischen Instanzen und der Mehrheit der Stimmbürger zu Stande kommen soll. Manche der Werte, die die Gründung der Schweiz beeinflusst haben, scheinen in Vergessenheit geraten zu sein. Alle müssen deswegen im gegenseitigen Respekt an ihrer Wiederherstellung arbeiten.

Die IVVFR ist der Überzeugung, dass man sowohl im Bewusstsein wie auch in den Herzen Verständnis für die erwähnten Probleme wecken soll. Es gilt schnell und effizient einzugreifen, um die Verletzungen zu stoppen und unter allen Umständen die religiöse Freiheit zu festigen. Sie ist eine der Grundlagen der menschlichen Würde, ein Wesensmerkmal aller Menschen und bildet die Basis der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt.

Bern, Dezember 2009